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MwsterstattungSeit 2001, als die Mwsterstattungsordnungen für ausländische Subjekten eingeführt wurden, sind wir der Mwsterstattungsagent der Firmen u.a. aus Deutschland, Großbritannien, Niederlanden, Belgien, aus der Schweiz, Frankreich, Österreich oder Portugal. Im Rahmen des Verfahrens der Mwsterstattung vorbereiten wir die unersetzliche Dokumentation mit dem Antrag auf Mwsterstattung und beaufsichtigen auf dem laufenden den Verlauf des Steuerverfahrens bis an die Übertragung des Geldes aus dem Steueramt auf das Bankkonto des Kunden, und wenn es notwendig ist, vertreten wir die Kunden in Streiten mit der Steuerverwaltung. Im Laufe letzten Jahre unserer Aktivität in diesem Bereich ist es uns gelungen, die MWSt auf den Betrag über 64 Millionen PLN rückzugewinnen.
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