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Anlegen und Umwandlungen der UnternehmenIm Zusammenhang damit, dass die Mehrheit von unseren Kunden die ausländischen Firmen oder die Abteilungen der ausländischen Firmen oder ihre Niederlassungen sind, können wir viel Erfahrung in Bedienung solcher Einheiten aufweisen. Wir helfen beim Anfang der Tätigkeit in Polen. Wir begleiten bei der Eintragung der Gesellschaften, Abteilungen und Niederlassungen von ausländischen Subjekten in dem Landesgerichtsregister, im Wirtschaftsministerium, Hauptamt für Statistik und Finanzamt. Wir helfen auch bei der entsprechenden Steuerplanung und der Einführung eines entsprechenden Buchungssystems am Anfang der Tätigkeit. Wir haben auch große Erfahrung in der Umwandlung der Rechtsform eines Unternehmens, in dem Firmenzussamenschluss und in der Firmenschließung. Solche Operationen erfordern gleichzeitige Bemühung der Buchhalter (die Buchverbindung, die Bearbeitung des Zusammenschlussplanes, die Eröffnung der neuen Büchern), der Rechtsberater (das Verfahren in Registergericht, die Durchführung der Gesellschafterversammlung) und der Steuerberater (die Steuerplanung). Infolgedessen, dass wir für unsere Kunden gleichzeitig Dienstleistungen der Juristen, des Buchprüfers, der Steuerberater, der Steuerrechts- und Arbeitsrechtspezialisten und der Buchhalter anbieten, sind wir im Stande volle und profesionelle Bedienung solcher Unternehmungen gewährzuleisten.
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